Ausgewählte Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden
I. Solaranlagen (thermisch) | Förderbetrag-Basisförderung |
bis 40 m2 Bruttokollektorfläche - Warmwasser und Heizungsunterstützung |
140 €/m² jedoch mindestens 2.000 Euro ab 7m² Vakuum od. 9m² Flachkollektor |
bis 40m² Bruttokollektorfläche - nur Warmwasser |
50 €/m² jedoch mindestens 500 Euro ab 3m² |
II. Biomasseanlagen |
Förderbetrag-Basisförderung |
Pelletöfen mit Wassertasche 5- 25 KW | 2.000 Euro |
Pelletkessel 5- 37,5 KW | 3.000 Euro |
Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l / kW) 5- 43,7 KW | 3.500 Euro |
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l / KW) | pauschal 3.500 Euro |
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher (mind. 55 l / KW) |
pauschal 2.000 Euro |
III. Wärmepumpen |
Förderbetrag-Basisförderung |
Wärmequelle Luft |
1.300 Euro bzw. 1.500 Euro |
Wärmequelle Erde und Wasser | 4.500 Euro |
Sorpions- und gasmotorische Wärmepumpen |
4.500 Euro |
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Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) als Zusatzbonus zum MAP
Zwischen 2016-2018 kann für viele Holzheizungen, die ab 01.01.2016 errichtet und durch MAP gefördert werden, ein Zusatzbonus des APEE beantragt werden.
Weitere Infos:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/apee/
Ab dem 01.08.2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der Hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Weitere Infos:
http://www.bafa.de/bafa/de/presse/pressemitteilungen/2016/22_hp.html
Erhöhte Zuschüsse bei Modernisierung von Heizungsanlagen ab 1.1.2016
-APEE Förderung-
Wer seine veraltete ineffiziente Heizung durch eine Biomasseanlage bzw. Wärmepumpe ersetzt oder durch Einbindung einer heizungsunterstützenden
Solarthermieanlage seine Heizung modernisiert und sein gesamtes Heizungssystem durch Verbesserung der Energie-effizienz optimiert, erhält einen Zusatzbonus von 20 Prozent der Förderung nach dem
Marktanreizprogramm. Weiterhin wird ein einmaliger Investitionszuschuss von 600 Euro für die notwendigen Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz gewährt.
Die zu ersetzende Heizungsanlage muss nachstehende Kriterien erfüllen:
• Betrieb auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl);
• keine Nutzung der Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie;
• keine gesetzliche Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Bei der Optimierung der Heizungsanlage müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
• Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378),
• Durchführung hydraulischer Abgleich und
• Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
am gesamten Heizungssystem (z. B. Optimierung Heizkurve, Anpassung Vorlauftem-peratur und Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumregler).
Der Antrag für den Zusatzbonus nach dieser Richtlinie ist im Rahmen des Antragsverfahrens auf Gewährung einer MAP-Förderung zu stellen. Die geeigneten Formulare werden ab Mitte Januar zum Download zur Verfügung gestellt. Für unsere Kunden übernehmen wir gern die Mittelbeantragung!
Zudem können Sie verschiedene Bonusförderbeträge
(Kesseltauschbonus, Inovationsförderung, Zusatzförderung, Effizienzbonus, Regenerativer Kombinationsbonus, Wärmenetzbonus etc.) erhalten, wenn Ihre Heizungsanlage zusätzliche Anforderungen erfüllt. Informationen hierzu finden Sie unter bafa.de
Quelle: www.bafa.de